UWS

Rechtsanwälte Wolff und Partner

Honorar

Wir legen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung für unsere Leistungen. Daher informieren wir Sie über die möglichen Abrechnungsmethoden und Honorarvereinbarungen gerne im ersten Beratungsgespräch.

Das Honorar für dieses Beratungsgespräch beträgt für Verbraucher

  • maximal Euro 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer für ein Erstberatungsgespräch und
  • maximal Euro 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer für mehrere Gespräche oder eine schriftliche Beratung

Für Unternehmer oder Selbständige sind diese vorstehenden Obergrenzen nicht festgelegt, weshalb in jedem Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, die sich je nach Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit sowie der Haftungsrisiken an einem Stundenhonorar von Euro 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer orientieren wird.

Individuelle Vergütungsvereinbarungen können auf Grundlage eines Stundensatz oder auf Grundlage eines Pauschalhonorar getroffen werden.

Soweit keine individuellen Honorarvereinbarungen getroffen werden, wird unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) vergütet.

Mandanten, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung bzw. nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können für ein Erstberatungsgespräch Beratungshilfe in Anspruch nehmen, die bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen ist.

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht, für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist der Vordruck für die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ auszufüllen.